Bei einem offenen Investmentfonds handelt es sich um eine Art der Kapitalanlage, die – wie auch andere Wertpapiere – mit Risiken verbunden ist. Dabei gilt allgemein der Grundsatz, dass mit den Chancen auch die Risiken steigen, d. h. je größer die Renditechancen eines Investmentfonds sind, desto höher sind auch die Risiken, mit der Investition Verluste zu erleiden.
Exchange Traded Funds (ETFs) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie werden auch als passive Indexfonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven Anlagestrategien, die durch die Auswahl einzelner Wertpapiere (Stock Picking) und Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg (Market-Timing) eine Über-Rendite (Outperformance) gegenüber einem Vergleichsindex (Benchmark) erzielen wollen, ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringen Kosten nachzubilden.
Da ETFs einen zugrunde liegenden Index passiv nachbilden und nicht aktiv verwaltet werden, tragen sie generell die Basisrisiken der zugrunde liegenden Indizes. ETFs schwanken somit direkt proportional mit ihrem Basiswert.
Das Risiko-Rendite-Profil von ETFs und ihrer zugrunde liegenden Indizes sind daher sehr ähnlich. Fällt der DAX z. B. um 10 %, so wird der Kurs eines den DAX abbildenden ETFs ebenfalls um rund 10 % fallen.
Das Anlagerisiko steigt mit einer zunehmenden Spezialisierung eines ETF etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung. Dieses erhöhte Risiko kann jedoch auch erhöhte Ertragschancen mit sich bringen.
ETFs unterliegen zudem einem Replikationsrisiko, d. h. es kann zu Abweichungen zwischen dem Wert des Index und des ETFs kommen (Tracking Error). Dieser Tracking Error kann über den durch die ETF-Gebühren bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche Abweichung kann z. B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht werden.
Darüber hinaus existiert bei synthetisch replizierenden ETFs ein Kontrahentenrisiko. Sollte ein Swapkontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für den Anleger kommen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist sowohl die Übertragung des Sondervermögens auf ein anderes Sondervermögen als auch die Kündigung der Verwaltung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich. Im Falle der Übertragung kann die fortgesetzte Verwaltung zu schlechteren Konditionen stattfinden. Im Falle der Kündigung besteht das Risiko (zukünftiger) entgangener Gewinne.
Wenn ETFs und deren zugrunde liegende Komponenten an unterschiedlichen Börsen mit abweichenden Handelszeiten gehandelt werden, besteht das Risiko, dass Geschäfte in diesen ETFs außerhalb der Handelszeiten der jeweiligen Komponenten durchgeführt werden. Dies kann zu einer Abweichung in der Wertentwicklung gegenüber dem zugrunde liegenden Index führen.
Ein Investmentfonds kann zur Renditeoptimierung Wertpapierleihegeschäfte eingehen. Kann ein Entleiher seiner Verpflichtung zur Rückgabe nicht nachkommen und hat die gestellte Sicherheit an Wert verloren, so drohen dem Investmentfonds Verluste.
Da das Investmentvermögen in Finanzinstrumenten angelegt ist, wird der Wert Ihrer Investmentfondsanteile maßgeblich von der von der Konjunkturentwicklung und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten beeinflusst. Auch eine breite Streuung des Investmentvermögens kann daher nicht verhindern, dass eine nachteilige Marktentwicklung zu einem Wertrückgang und somit zu Vermögensverlusten führt.
Anteile an offenen Investmentfonds können im Normalfall börsentäglich zum jeweils gültigen Anteilswert zurückgegeben werden. Der Anteilswert ist dabei Schwankungen unterworfen. Die Stärke und Häufigkeit dieser Schwankungen wird als Volatilität bezeichnet und anhand verschiedener historischer Kennziffern berechnet. Insbesondere bei einem kurzfristigen Anlagehorizont besteht daher bei einer hohen Volatilität ein erhöhtes Verlustrisiko, weil Wertverluste nicht mehr „ausgesessen“ werden können. Investmentfonds mit hohem Aktienanteil sind im Allgemeinen volatiler als Investmentfonds mit hohem Rentenanteil.
Die Chancen und damit spiegelbildlich auch die Risiken eines Investmentfonds steigen mit einer zunehmenden Spezialisierung auf bestimmte Anlageschwerpunkte (z. B. auf Regionen, Branchen oder Währungen), weil hierdurch der Streuungseffekt abgeschwächt wird.
Risiken durch Derivate:
Investmentfonds können in Derivate investieren (z. B. Optionen, Finanzterminkontrakte, Swaps). Mit dem Einsatz von Derivaten können Risiken verbunden sein, die über die Risiken anderer Finanzinstrumente hinausgehen.
Die Vertragsbedingungen des Investmentfonds können vorsehen, dass die Fondsgesellschaft in bestimmten Ausnahmesituationen die Rücknahme der Fondsanteile bis maximal zweieinhalb Jahre aussetzen kann. Während des Aussetzungszeitraums können die Fondsanteile daher nicht zurückgegeben werden, bei einem Verkauf über die Börse, sofern überhaupt möglich, müssen erhebliche Abschläge zum eigentlichen Anteilswert einkalkuliert werden. Weiter kann es im infolge der Aussetzung sogar zu einer Liquidation des Fondsvermögens kommen, welche in der Regel mit Vermögensverlusten für den Anleger verbunden ist.
Aus Investmentfonds erzielte Erträge sind für den Anleger einkommenssteuerpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuerlast führen.
Unter diese Anlageklasse fallen Wohnimmobilien (z. B. Wohnungen und Reihenhäuser), Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude oder Ladenflächen) und Unternehmen, welche in Immobilien investieren oder diese verwalten. Die Anlage kann entweder direkt durch den Kauf der Immobilien oder indirekt durch den Kauf von Anteilen an Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs) und sonstigen Immobiliengesellschaften erfolgen.
Ertragsrisiko: Der Erwerb von Immobilien erfordert zu Beginn eine hohe Investition, welche sich erst im Laufe der Zeit durch Zahlungsströme aus Vermietung und Verpachtung amortisiert. Die Ertragslage kann jedoch durch Einschränkungen der Nutzbarkeit in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht relativ leicht gestört werden, so dass die Amortisation der Anfangsinvestition einen längeren Zeitraum beansprucht.
Bei der Bewertung einer Immobilie spielen eine Vielzahl von Kriterien eine Rolle (Lage, Größe, Umfeld, Nutzungsfläche etc.). Zudem besteht der Immobilienmarkt aus räumlich getrennten Teilmärkten. Aus diesen Gründen ist die Immobilienbewertung zahlreichen Unwägbarkeiten ausgesetzt, die sich im Einzelnen nur schwer prognostizieren lassen.
Immobilien stellen eine relativ illiquide Anlageklasse dar, denn aufgrund der hohen Individualität von Immobilien und des Bestehens von Teilmärkten kann der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Eine schnelle Realisierung des Werts einer Immobilie ist deshalb meist nicht möglich. Der mittelbare Erwerb von Immobilien durch Anteile an Immobiliengesellschaften mindert dieses Risiko.
Der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung von direkten Immobilienanlagen verursacht im Vergleich zu Finanzanlagen relativ hohe Kosten.
Bei der indirekten Investition in Immobilien über den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds oder REITs ist der Anleger einem Kursrisiko ausgesetzt. Der Kurs kann sich im Zuge allgemeiner Marktschwankungen verändern, ohne dass sich die Situation des Fonds geändert hat.
Investmentfonds sind Vehikel zur gemeinschaftlichen Vermögensanlage nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches. Hierbei ist zwischen offenen Investmentfonds, die einer unbegrenzten Anzahl von Anlegern offenstehen, und geschlossenen Investmentfonds, die einer begrenzten Anzahl von Anlegern offenstehen, zu unterscheiden. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft legt die Anlagestrategie eines offenen Investmentfonds fest und verwaltet das Fondsvermögen professionell. Das Fondsvermögen ist hierbei als Sondervermögen aus Gründen des Anlegerschutzes strikt von dem Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu trennen. Aus diesem Grund werden die zum Investmentfonds gehörenden Vermögensgegenstände bei der sogenannten Verwahrstelle verwahrt. Das Fondsvermögen kann sich je nach Art des Investmentfonds aus verschiedensten Vermögenswerten zusammensetzen (z. B. Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Investmentanteilen und Derivaten).
Anleger können jederzeit durch den Erwerb von Investmentanteilscheinen über ein Kreditinstitut oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Mitberechtigung am Fondsvermögen erwerben. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch unter gewissen Umständen die Ausgabe von Fondsanteilen vorübergehend beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen. Die Liquidation der Investmentanteile kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Rückgabe der Investmentanteilscheine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu dem offiziellen Rücknahmepreis. Zum anderen können die Investmentanteilscheine ggf. an einer Börse gehandelt werden. Sowohl im Falle des Erwerbs als auch der Liquidation von Investmentanteilscheinen können Drittkosten anfallen (z. B. Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag, Kommission).
Der Wert eines einzelnen Investmentanteilscheins berechnet sich nach dem Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Investmentanteilscheine. Der Wert des Fondsvermögens wird hierbei meist nach einem vorgegebenen Bewertungsverfahren ermittelt. Für börsengehandelte Investmentfonds steht zudem der fortlaufende Börsenhandel zur Preisfindung zur Verfügung.
Die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt und die Anlagebedingungen geben Auskunft über die Anlagestrategie, die laufenden Kosten (Verwaltungsvergütung, Betriebskosten, Kosten der Verwahrstelle etc.) und sonstige wesentliche Informationen rund um den offenen Investmentfonds. Zudem sind die zu veröffentlichenden Halbjahres- und Jahresberichte eine wichtige Informationsquelle.
Ausländische Kapitalverwaltungsgesellschaften können rechtlich anders strukturiert sein als das deutsche Pendant. Falls diese ausländischen Kapitalverwaltungsgesellschaften offene Investmentfonds in Deutschland vertreiben, müssen sie jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und unterliegen der Aufsicht deutscher Aufsichtsbehörden.
Die unterschiedlichen Arten von offenen Investmentfonds können nach folgenden Kriterien differenziert werden:
Die Fondsvermögen kann sich aus verschiedenen Anlageklassen zusammensetzen (z. B. Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe).
Offene Investmentfonds können sich entweder auf bestimmte Länder oder Regionen konzentrieren oder weltweit investieren.
Offene Investmentfonds können eine feste oder eine unbegrenzte Laufzeit haben.
Offene Investmentfonds können die Erträge regelmäßig ausschütten oder zur Mehrung des Fondsvermögens einsetzen (thesaurieren).
Die Preise der Investmentanteilscheine von offenen Investmentfonds können in Euro oder einer Fremdwährung angeboten werden.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder ein Dritter kann eine gewisse Wertentwicklung, gewisse Ausschüttungen oder einen gewissen Werterhalt garantieren.
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