Erbrecht für Frauen in Deutschland – Was Frau über die Erbschaft wissen soll

Inhaltsverzeichnis

Frauen leben länger als Männer. Das wirkt sich auch auf das Erbrecht aus. Gerade deshalb ist Thema Erbrecht für Frauen von großer Bedeutung. Die Situation nach dem Tod seines Ehepartners unterscheidet sich oft von der der Männer. Welche Unterschiede das sind, klärt sich im Folgenden.

Wie erben Frauen und Männer in Deutschland?

Kam es weder zu einer Testament Erstellung noch zu einem Erbvertrag, erben nach der gesetzlichen Erbfolge überlebende Partner:innen ein Viertel des Nachlasses. Bei verheirateten Paaren erbt der Partner die Hälfte, die andere Hälfte des Nachlasses steht den ehelichen und nicht ehelichen Kindern der Verstorbenen zu. Jedoch erbt der Ehepartner drei Viertel des Nachlasses, wenn der Verstorbene kinderlos ist. Der Rest steht dann den Eltern und Geschwistern des Verstorbenen zu. Allerdings erbt ein Ex Partner nach einer Scheidung nichts, er bleibt während der Trennungsphase jedoch erbberechtigt.

Erbrecht für Frauen in Deutschland – Welche Aspekte spielen im Erbfall für die Frau eine große Rolle? 

Das Erbrecht für Frauen ist deshalb besonders wichtig, da Frauen in Deutschland statistisch länger leben als Männer und deshalb häufiger vorrangig als Erben des Ehepartners eintreten. Dabei überleben aktuell ca. 70 % aller Ehefrauen ihren Ehemann und sind dadurch eben auch stärker mit dem Erbrecht Frauen in der Ehe konfrontiert.

Ehegatten-Voraus

Verstirbt ein Ehemann, hat nach dem Erbrecht für Frauen die Frau Anspruch auf den Haushalt, den sie mit ihrem Ehemann zusammen geführt hat. Dabei bezieht sich dieses sogenannte „Voraus“ jedoch nur auf die Gegenstände der Haushaltsführung, wenn Kinder vorhanden sind. Diese sind dann bereits erbberechtigt für alle persönlichen Gegenstände des Ehemannes, da diese bereits in den Nachlass fallen.

Sind keine Kinder vorhanden, so gehören nach dem Erbrecht Frauen nur die Luxusgüter des Haushalts zum Nachlass. Jedoch gilt dies bei Vorliegen eines Testamentes des Ehemannes nur, wenn er dies auch ausdrücklich in seinem Vermächtnis so bestimmt hat.

Verbindlichkeiten des Ehegatten 

Für den Fall, dass ein verstorbener Ehemann erhebliche Schulden hinterlässt, die das Vermögen des Nachlasses übersteigen, kann nach dem Erbrecht Frauen die Ehefrau die Erbschaft ausschlagen. Dabei ist jedoch eine 6 Wochenfrist zu beachten, nach der das Erbe als angenommen gilt. Durch eine Annahme des Erbes haftet eine Ehefrau nach dem Erbrecht für Frauen dann auch für die hinterlassenen Schulden.

Gemeinsames Bankkonto 

Ein Bankkonto, das nur auf den Namen der Ehefrau eingetragen wurde, bleibt auch nach dem Tod des Ehemannes in ihrem eigenen Besitz. Außerdem kann eine Ehefrau gemeinsame Konten nach dem Erbrecht Frauen auch weiterhin nutzen, wenn sie eine weiterhin gültige Bankvollmacht besitzt.

Ein eingetragenes Konto des Ehemannes gehört jedoch zum Nachlass. Deshalb kann nach dem Erbrecht für Frauen eine Ehefrau darüber nur verfügen, wenn sie einen Erbschein hierfür hat.

Güterstand 

In Deutschland lebt ein Ehepaar in der Regel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei behalten beide Ehepartner ihr persönliches Eigentum, was sie in die Ehe eingebracht haben sowie das, was sie während der Ehe erworben haben. Jedoch entsteht gemeinsames Eigentum durch gesonderte Vereinbarungen, wie z. B. eine gemeinsame Immobilie, bei der beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen werden. Eine Beteiligung am Vermögen des Partners entsteht nach dem Erbrecht Frauen nur durch den Zugewinnausgleich.

Nach dem Erbrecht für Frauen wird jedoch der Zugewinnausgleich normalerweise pauschal abgegolten mit einem Viertel des Vermögens des Ehemannes. Dabei erhält sie dieses Viertel dann zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Erbanspruch als großer Pflichtteil. Für den Fall, dass keine Kinder vorhanden sind, erhält sie nach dem Erbrecht Frauen also drei Viertel des Nachlasses, sind Kinder vorhanden, erbt sie die Hälfte.

Jedoch hat eine Ehefrau nach § 1371 BGB ein Wahlrecht nach dem Erbrecht für Frauen. Dabei kann sie bei bestimmten Vermögensverhältnissen eine Erbschaft ausschlagen und nur einen kleinen Pflichtteil einfordern. Außerdem kann sie nach dem Erbrecht Frauen auch einen genau  errechneten Zugewinnausgleich verlangen.

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Berliner Testament: Vor- und Nachteile 

Ein Berliner Testament gilt als eine Sonderform des Ehegattentestaments. Dabei setzen sich die Ehepartner als Alleinerben ein und entscheiden gemeinsam über die Schlusserben.  Deshalb erhalten die Kinder beim Tod des ersten Elternteils zunächst einmal nichts. Durch eine  Pflichtteilsstrafklausel werden sie daran gehindert, nach dem Ableben des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einzufordern.

Normalerweise hat das Berliner Testament eine hohe Bindungswirkung. Deshalb kann man ein Berliner Testament ändern nur gemeinschaftlich.

Jedoch wird ein Berliner Testament durch eine Scheidung unwirksam. In Sonderfällen kann es jedoch seine Gültigkeit behalten.

Generell  hat ein Berliner Testament für die Ehepartner den Vorteil einer  gegenseitigen finanziellen Absicherung. Allerdings kann dies für die Schlusserben vor allem bei großen Vermögen auch steuerliche Nachteile bedeuten.

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